Ablauf
Terminvereinbarung
Für ein Erstgespräch können Sie sich gerne telefonisch, per e-Mail oder via Kontaktformular bei mir melden.
Kostenersatz
Sie erhalten von mir eine
detaillierte Honorarnote,
die Sie bei der Sozialversicherung einreichen können.
Der Kostenersatz durch die Krankenkassen beträgt
80% vom jeweiligen Kassentarif.
Absageregelung
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, einen vereinbarten Termin wahrzunehmen, bitte ich Sie, diesen ehestmöglich,
spätestens jedoch 24h
vorher abzusagen. Nicht rechtzeitig stornierte oder versäumte Termine muss ich Ihnen in Rechnung stellen. Diese Leistung kann leider nicht von der Krankenkasse zurückerstattet werden.
Schweigepflicht
Ich unterliege der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht gemäß § 54 Ärztegesetz.